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Gewinnspiel-Abzocke erkennen: Warnzeichen, Maschen und was Sie tun können

Kaum ein Köder funktioniert so gut wie ein angeblicher Gewinn. Die Maschen wechseln, das Muster bleibt: erst die Freude, dann die Rechnung. So erkennen Sie die Abzocke rechtzeitig, und so reagieren Sie, wenn es schon passiert ist.

Das Grundmuster: erst der Gewinn, dann die Kosten

Ob am Telefon, per Brief, SMS oder in sozialen Netzwerken: Fast alle Betrugsversuche mit Gewinnspielen laufen gleich ab. Man teilt Ihnen einen großen Gewinn mit, und bevor Sie ihn bekommen, sollen Sie etwas zahlen oder preisgeben, etwa eine Gebühr, Ihre Kontodaten oder ein Passwort.

Die Polizei bringt es auf einen einfachen Satz: Wer an keiner Lotterie teilgenommen hat, kann auch nichts gewonnen haben. Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt seit Jahren vor solchen Gewinnversprechen, und die Liste der Tricks wird nicht kürzer.

Sieben Warnzeichen

1. Sie haben gewonnen, ohne mitgespielt zu haben

Ein Gewinn setzt eine Teilnahme voraus. Erinnern Sie sich an kein Gewinnspiel, ist die Nachricht ein Köder, egal wie offiziell sie klingt.

2. Vor der Übergabe soll Geld fließen

Bearbeitungsgebühr, Notarkosten, Zoll, Transportversicherung: Die Begründungen sind kreativ, das Ziel ist immer dasselbe. Ein echter Gewinn kostet Sie nichts, weder vor noch nach der Übergabe.

3. Sie sollen mit Gutscheinkarten bezahlen

Besonders beliebt bei Betrügern: Sie sollen eine Gutscheinkarte kaufen, etwa von Paysafecard oder für einen App-Store, und den Code am Telefon durchgeben. Die Polizei warnt ausdrücklich davor, denn der Code ist so gut wie Bargeld. Ist er einmal weitergegeben, ist das Geld praktisch verloren.

4. Sie sollen eine teure Nummer zurückrufen

Rückrufnummern mit 0900, 0137 oder 0180 kosten pro Minute, manchmal viel. Die Anrufer halten Sie lange in der Leitung, am Ende heißt es „Sie hören von uns“, und der Gewinn kommt nie.

5. Man setzt Sie unter Druck

„Nur noch heute“, „sonst verfällt Ihr Anspruch“, „sonst erstatten wir Anzeige“: Wer droht oder hetzt, will Sie am Nachdenken hindern. Echte Fristen stehen in den Teilnahmebedingungen und lassen Ihnen Zeit.

6. Bekanntes Logo, falscher Absender

Betrüger kopieren Farben und Logos großer Marken. Entscheidend ist der Absender: die Domain nach dem @-Zeichen, die Internetadresse im Browser, der genaue Name des Profils. Auch eine angezeigte Rufnummer beweist nichts, sie lässt sich fälschen (Call-ID-Spoofing).

7. Erst eine Umfrage, dann die Kreditkarte

Ein paar Fragen beantworten, „Glückwunsch, Sie haben gewonnen!“, und zum Schluss sollen Sie für eine kleine Versandgebühr Ihre Kreditkarte angeben. Dahinter steckt oft ein teures Abo, das sofort abgebucht wird und sich nur mühsam kündigen lässt.

Die häufigsten Maschen

Der Gewinn-Anruf

Ein freundlicher Anrufer gratuliert zu einem Auto oder einer hohen Geldsumme. Bevor geliefert wird, sollen Sie Gebühren zahlen, per Überweisung ins Ausland oder per Gutscheinkarte. Wer zahlt, wird oft erneut angerufen, mit immer neuen Forderungen. Manche Anrufer geben sich sogar als Anwälte, Notare oder Polizisten aus.

Der Gewinnbrief mit „Gewinnübergabe“

Ein Brief verspricht einen Preis, der bei einer Veranstaltung übergeben werden soll, mit kostenloser Anreise und Essen. Vor Ort entpuppt sich das Ganze als Verkaufsveranstaltung für überteuerte Ware.

Das Gewinnspiel-Abo am Telefon

Eine besonders deutsche Masche: Sie werden angerufen und sollen bei einem Dienst mitmachen, der Sie gegen Monatsgebühr bei vielen Gewinnspielen anmeldet. Später kommen Rechnungen oder Abbuchungen, angeblich haben Sie am Telefon zugestimmt.

Das Gesetz schützt Sie hier deutlich: Ein Vertrag über die Anmeldung zu Gewinnspielen Dritter braucht die Textform (§ 675 Abs. 3 BGB), also zum Beispiel eine E-Mail oder einen Brief. Ein „Ja“ am Telefon reicht dafür nicht. Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass bestimmte Gewinnspielverträge gar nicht wirksam am Telefon geschlossen werden können.

Seit einiger Zeit melden sich zudem falsche Verbraucherschützer und bieten an, solche Abos gegen Gebühr zu kündigen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt klar: Verbraucherzentralen rufen nie unaufgefordert an.

Die Umfrage mit Abofalle und falscher Anmeldeseite

Das Schweizer Bundesamt für Cybersicherheit beobachtet seit Ende 2024 deutlich mehr gefälschte Gewinnspiele. Im März 2026 warnte es vor Mails im Namen eines großen Onlinehändlers, die angeblich ausgewählten Kunden ein iPhone oder eine Spielkonsole versprachen. Der Link führte zu einer Umfrage mit Abofalle und zu einer gefälschten Anmeldeseite: Wer dort sein Passwort eingab, verlor die Kontrolle über sein Kundenkonto. Die Masche ist nicht auf die Schweiz beschränkt.

Was das Gesetz sagt

  • Falscher Gewinn gegen Gebühr ist immer verboten. Nach Nr. 31 im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG ist es gegenüber Verbrauchern stets unzulässig, den Eindruck zu erwecken, sie hätten einen Preis gewonnen, wenn sie für den Erhalt Geld zahlen oder Kosten tragen müssen.
  • Wer einen Gewinn zusagt, muss ihn liefern. § 661a BGB verpflichtet Unternehmen, die Verbrauchern einen Gewinn so mitteilen, als hätten sie ihn bereits gewonnen, diesen Preis auch zu leisten. Gegen Betrüger im Ausland hilft das in der Praxis selten, zeigt aber, wie ernst der Gesetzgeber solche Schreiben nimmt.
  • Gewinnspiel-Dienste brauchen die Textform. Verträge über die Anmeldung zu Gewinnspielen Dritter sind nur in Textform wirksam (§ 675 Abs. 3 BGB).

Reingefallen? So gehen Sie vor

  1. Brechen Sie den Kontakt ab. Zahlen Sie nichts mehr, auch nicht „zum letzten Mal“, und geben Sie keine weiteren Daten heraus.
  2. Informieren Sie Ihre Bank. Eine SEPA-Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Haben Sie Kartendaten eingegeben, lassen Sie die Karte sperren, etwa über den Sperr-Notruf 116 116.
  3. Sichern Sie Ihre Konten. Wurde ein Passwort abgefragt, ändern Sie es sofort, auch bei allen Diensten, bei denen Sie dasselbe Passwort nutzen. Schalten Sie, wo möglich, die Zwei-Faktor-Anmeldung ein.
  4. Bestreiten Sie angebliche Verträge schriftlich. Fordern Sie einen Nachweis über den Vertragsschluss an. Die Verbraucherzentralen bieten dafür Musterbriefe an.
  5. Erstatten Sie Anzeige. Das geht bei jeder Polizeidienststelle und in allen Bundesländern auch online über die Onlinewache der Landespolizei.
  6. Melden Sie die Täter. Unerlaubte Werbeanrufe nimmt die Bundesnetzagentur entgegen. Verdächtige E-Mails können Sie an das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale weiterleiten: phishing@verbraucherzentrale.nrw.

Und vor allem: Schämen Sie sich nicht. Die Täter sind Profis, und jede Meldung hilft, andere zu warnen.

Häufige Fragen

Ist es strafbar, einen Gewinn nur gegen Gebühr herauszugeben?

Wer einen Gewinn nur vortäuscht, um Gebühren zu kassieren, begeht in aller Regel Betrug. Wettbewerbsrechtlich ist es außerdem stets verboten, Verbrauchern einen Gewinn vorzuspiegeln, den sie nur gegen Zahlung erhalten (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 31).

Die Verbraucherzentrale hat angerufen und bietet an, mein Gewinnspiel-Abo zu kündigen. Ist das seriös?

Nein. Die Verbraucherzentralen rufen nie unaufgefordert an und verlangen auch kein Geld für Kündigungen oder das Löschen von Daten. Legen Sie auf und wenden Sie sich bei Fragen selbst an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.

Woher haben die Betrüger meine Telefonnummer?

Das lässt sich im Einzelfall selten klären. Häufige Quellen sind Adresslisten aus früheren Gewinnspielen, gehackte Datenbanken oder schlicht das Durchprobieren von Nummern. Fragen Sie seriöse Anrufer ruhig, woher sie Ihre Daten haben: Darauf haben Sie nach der DSGVO einen Anspruch.

Ich wohne in Österreich oder der Schweiz. Wo melde ich Betrug?

In Österreich sammelt die Watchlist Internet Hinweise auf Online-Fallen und warnt öffentlich davor. In der Schweiz ist das Bundesamt für Cybersicherheit die zentrale Anlaufstelle. Eine Anzeige erstatten Sie in beiden Ländern bei der Polizei.

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