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Gewinnspiel gewonnen: so geht es nach der Benachrichtigung weiter

Eine E-Mail gratuliert Ihnen zum Gewinn. Ob sie echt ist, lässt sich in wenigen Minuten prüfen. Danach geht es um Fristen, Nachweise und die Übergabe, und darum, was Sie tun können, wenn der Gewinn ausbleibt.

Echt oder Fälschung? Vier Fragen

Falsche Gewinnbenachrichtigungen sind so verbreitet, dass sich ein kurzer Check vor jeder Antwort lohnt.

  1. Haben Sie bei diesem Gewinnspiel mitgemacht? Nur Teilnehmer können gewinnen. Kennen Sie die Aktion nicht, ist die Nachricht nicht für Sie bestimmt, sondern ein Köder.
  2. Passt der Absender zum Veranstalter? Die Teilnahmebedingungen nennen den Veranstalter. Vergleichen Sie diesen Namen mit der Absenderadresse, besonders mit dem Teil nach dem @-Zeichen. Eine große Firma schreibt nicht von einer Freemail-Adresse, und eine Domain, die dem Original bis auf einen Buchstaben gleicht, ist ein Alarmsignal.
  3. Will jemand Geld oder Zugangsdaten? Gebühren, Kreditkartennummer, Passwörter oder ein Code, der gerade per SMS gekommen ist: Spätestens hier ist klar, dass es kein echter Gewinn ist.
  4. Werden Sie gedrängt? Seriöse Veranstalter lassen Ihnen die Zeit, die ihre Bedingungen vorsehen, meist mehrere Tage.

Der sichere Weg: Klicken Sie nicht auf Links in der Benachrichtigung. Rufen Sie die Website oder das offizielle Profil des Veranstalters selbst auf, über ein Lesezeichen oder eine Suchmaschine, und prüfen Sie dort die Gewinnerbekanntgabe oder die Kontaktdaten.

Fristen im Blick behalten

Die Teilnahmebedingungen legen fest, wie schnell Sie sich nach der Benachrichtigung melden müssen. Wer die Frist verpasst, verliert den Gewinn meist; er geht dann an einen Ersatzgewinner oder wird neu verlost.

In den Tagen nach einer Auslosung lohnt sich deshalb ein Blick an drei Stellen:

  • in den Spam-Ordner Ihres Postfachs, wo Gewinnbenachrichtigungen gern landen,
  • bei Gewinnspielen auf Instagram oder Facebook in die Nachrichtenanfragen, also den Ordner für Nachrichten von Profilen, denen Sie nicht folgen,
  • auf Ihre Mailbox, falls Sie eine Telefonnummer angegeben haben.

Was der Veranstalter verlangen darf, und was nicht

Übliche Bitte Warnsignal
Ihre Postanschrift für den Versand Ihre Kreditkartennummer
Die Bestätigung von Vor- und Nachname Gebühren jeder Art
Ein Alters- oder Ausweisnachweis, wenn die Bedingungen es vorsehen Ein Code per SMS oder ein Passwort
Eine Telefonnummer für den Paketdienst Ein Rückruf unter einer 0900-Nummer
Ihr Einverständnis, als Gewinner genannt zu werden Der Kauf eines Produkts oder Abos

Soll eine Ausweiskopie verschickt werden, gilt: Die Kopie muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein (§ 20 PAuswG). Schwärzen Sie, was der Veranstalter nicht braucht, etwa Ausweis- und Zugangsnummer, und schreiben Sie dazu, für wen und wofür die Kopie bestimmt ist.

Die Übergabe

Je nach Aktion kommt der Gewinn per Paket, wird im Laden abgeholt oder als Gutschein verschickt. Die Teilnahmebedingungen regeln die Einzelheiten. In den meisten finden Sie außerdem diese Punkte:

  • Keine Barauszahlung. Der Gewinn lässt sich in der Regel nicht gegen Geld oder ein anderes Produkt tauschen.
  • Ersatz ist möglich. Ist der Preis nicht mehr lieferbar, darf der Veranstalter meist einen gleichwertigen Gewinn schicken.
  • Namensnennung. Viele Veranstalter veröffentlichen Gewinner mit Vornamen und abgekürztem Nachnamen. Ihr Foto darf ohne Ihre Einwilligung nicht verwendet werden.

Prüfen Sie das Paket bei der Zustellung. Ist es beschädigt, lassen Sie sich den Schaden vom Zusteller bestätigen und informieren Sie den Veranstalter.

Ihr Anspruch auf den Gewinn

Wer öffentlich einen Gewinn verspricht, kann ihn nicht einfach wieder einkassieren. Als Gewinner können Sie sich auf die Teilnahmebedingungen berufen, die der Veranstalter selbst aufgestellt hat. Bei Preisausschreiben, bei denen es auf Wissen oder Können ankommt, regelt das BGB die Pflicht zur Preisvergabe sogar ausdrücklich als Auslobung (§§ 657, 661 BGB).

Hinzu kommt das Wettbewerbsrecht: Ein Gewinnspiel anzubieten und weder die versprochenen Preise noch einen angemessenen Ersatz zu vergeben, ist nach Nr. 19 im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG gegenüber Verbrauchern stets unzulässig.

Der Gewinn kommt nicht: so gehen Sie vor

  1. Lesen Sie die Bedingungen. Steht dort eine Frist für den Versand, und wie erreichen Sie den Veranstalter?
  2. Fragen Sie schriftlich nach. Nennen Sie das Gewinnspiel, das Datum der Benachrichtigung und den Gewinn. Heben Sie alle Nachrichten auf.
  3. Setzen Sie eine Frist. Bleibt die Antwort aus, fordern Sie den Veranstalter per Einschreiben auf, den Gewinn bis zu einem bestimmten Datum zu liefern, zum Beispiel innerhalb von 14 Tagen.
  4. Holen Sie sich Rat. Die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland berät zu solchen Fällen und sammelt Beschwerden über unseriöse Veranstalter.
  5. Klagen als letzter Schritt. Ihr Anspruch lässt sich vor Gericht durchsetzen. Lohnt sich das bei Ihrem Gewinn, lassen Sie sich vorher beraten, auch zu den Kosten.

Ist der Veranstalter nicht mehr erreichbar oder hat es ihn nie gegeben, ist das kein Lieferproblem mehr, sondern ein Fall für die Polizei. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber Gewinnspiel-Abzocke erkennen.

Und die Steuer?

Sachgewinne aus Gewinnspielen, bei denen allein das Los entscheidet, sind für Privatpersonen in Deutschland in der Regel steuerfrei. Anders kann es aussehen, wenn der Preis eine Gegenleistung für eine eigene Leistung ist, etwa bei Quiz- oder Fernsehshows. Legen Sie einen Geldgewinn an, sind die Erträge, zum Beispiel Zinsen, wie üblich steuerpflichtig. Im Einzelfall hilft eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Verschenken oder verkaufen

Ist der Gewinn bei Ihnen angekommen, gehört er Ihnen. Sie dürfen ihn behalten, verschenken oder verkaufen. Wenn Sie ihn verkaufen, heben Sie die Gewinnbenachrichtigung und den Lieferschein auf: Bei einem neuen Gerät für weit über 1.000 € beruhigt ein solcher Nachweis Käufer und erspart Ihnen viele Fragen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis ein Gewinn ankommt?

Oft nennen die Teilnahmebedingungen eine Frist für den Versand. Fehlt sie, sind einige Wochen nicht ungewöhnlich, vor allem wenn nicht der Veranstalter selbst, sondern ein Partnerunternehmen den Gewinn verschickt.

Muss ich eine Kopie meines Ausweises schicken?

Nur wenn die Teilnahmebedingungen einen Alters- oder Identitätsnachweis vorsehen, und nur auf dem dort genannten Weg. Die Kopie muss als Kopie erkennbar sein; Angaben, die der Veranstalter nicht braucht, dürfen Sie schwärzen.

Kann ich einen Gewinn ablehnen?

Ja, niemand muss einen Gewinn annehmen. Geben Sie dem Veranstalter kurz Bescheid; je nach Bedingungen lost er dann einen anderen Gewinner aus oder behält den Preis.

Was passiert, wenn ich die Bedingungen nicht erfülle?

Dann kann der Gewinn aberkannt werden, auch wenn Sie bereits ausgelost wurden. Wer zu jung ist oder außerhalb des zugelassenen Gebiets wohnt, hat keinen Anspruch. Prüfen Sie das deshalb am besten schon vor der Teilnahme.

Aktuelle Gewinnspiele

iPhone 18 Pro Max in Burgunder, Rück- und Vorderseite

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iPhone 18 Pro Max

Hauptkamera mit verstellbarer Blende, Chip aus der 2-Nanometer-Fertigung und bis zu 43 Stunden Videowiedergabe.

Wert
1.599 €
Teilnahmeschluss
folgt
Galaxy S26 Ultra von vorn, daneben der S Pen

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Galaxy S26 Ultra

Display mit Sichtschutz auf Knopfdruck, 200-MP-Kamera und eingebauter S Pen.

Wert
1.449 €
Teilnahmeschluss
folgt
MacBook Pro 14 Zoll in Space Schwarz, zugeklappt in der Verpackung

Apple

MacBook Pro M4

Liquid-Retina-XDR-Display mit 120 Hz, M4-Chip und bis zu 24 Stunden Video-Streaming.

Wert
1.899 €
Teilnahmeschluss
folgt

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